... weil Effektivität zählt!
Seminar: Mahnstrategien - Wege zum Erfolg
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen der Kundenbuchhaltung, Debitorenbuchhaltung, Rechts-, Mahn- und
Vollstreckungsabteilung, Debitorenmanagement. Forderungsmanagement, Inkassoabteilung
Ziel/Inhalt:
- Mahnungen mit neuen Medien
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Inkassokommunikation und Schuldnerargumentation:
- Kommunikationsstrategien im Schuldnergespräch, Argumentation gegenüber Schuldnereinwänden
Ort:
Räume der I.R.S - Jahnplatz 6, 33602 Bielefeld
Zeit:
Donnerstag 20.Juni 2013, 13:30 - 16:30


- Dass der Basiszinssatz seit dem 01.01.2012 von 0,37 % auf 0,12 % gesenkt wurde?
- Dass seit dem 01.07.2011 neue Pfändungsfreigrenzen gelten?
- Dass es seit dem 01.01.2012 Pfändungsschutz für Konten nur noch auf einem P-Konto(Pfändungsschutzkonto) gibt?
- Die Freigrenzen sind deutlich höher. Der seit 6 Jahren unveränderte Grundfreibetrag von 985,15 € ist auf 1.028,99 € gestiegen.
- Dass Sie aus einen Vollstreckungstitel, in dem festgestellt ist, dass Ihr Anspruch gegen den Schuldner aus vorsätzlich unerlaubter Handlung resultiert, die verschärfte Zwangsvollstreckung betreiben können? Und dass der Schuldner bei einer solchen Forderung im Falle eines Insolvenzverfahrens keine Restschuldbefreiung erhält und Ihre Forderung bestehen bleibt?
- Im Februar 2011 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezuges im Gerichtsvollzieherkostenrecht beschlossen.
- Dass Sie Insolvenzbekanntmachungen im gemeinsamen Portal der Bundesländer finden können? Internetseite: insolvenzbekanntmachungen